IMMS-Immobilien Management & Services Martin Schmidt (im Folgenden IMMS Immobilien) erhält für Nachweis und/ oder Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Provisionssätzen bereits enthalten (ausgenommen grundsätzlich jede Art von Gewerbe-Objekten sowie Wohnraum - Mietobjekten bis 245,- EUR Netto-Kaltmiete, zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer).
a)
bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 5,9 % vom Kaufpreis
b)
bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften zwei Monatskaltmieten (Gewerbe- Objekte 2 Monatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer); dies sind die vom Objektabnehmer zu zahlenden Beträge zuzügl. aller sonstigen Zuwendungen und geldwerten Leistungen, mit Ausnahme der Nebenkosten und etwaiger Mehrwertsteuer.
Die vorstehenden Provisionsästze sind ohne abweichende Vereinbarung vom Objektabnehmer an IMMS Immobilien zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
2.
Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem gültigen Basiszinssatz zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
3.
IMMS Immobilien darf auch für den anderen Vertragspartner (Vermieter/ Verkäufer) provisionspflichtig tätig werden.
4.
Dem Auftraggeber ist jegliche Weitergabe der durch IMMS Immobilien erteilten Informationen – insbesondere des Nachweises – an Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung durch IMMS Immobilien gestattet. Bei unbefugter Weitergabe eines Expose´ schuldet er – unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs – im Falle des Vertragsschlusses durch einen Dritten die unter 1. genannte Provision.
5.
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen.
6.
Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, IMMS Immobilien unverzüglich schriftlich zu informieren. Sollte IMMS Immobilien zu diesem Zeitpunkt bereits ein Schaden entstanden sein, ist der Auftraggeber dafür haftbar.
7.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, IMMS Immobilien unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
8.
Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
9.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin (Mitte) .